neue Gottesdienstordnung der Pfarrei
Da P. Marcjan Ende dieses Monats unsere Pfarrei verlässt, müssen leider die Gottesdienste in den einzelnen Kirchorten reduziert werden.
Die neue GD-Ordnung wurde so konzipiert, dass maximal 3 Heilige Messen parallel gehalten werden. Das bedeutet: Es können an einem Kirchort in der Regel nur maximal 2 Gottesdienste im Monat gefeiert werden. Ausgenommen sind die beiden Klosterkirchen: Wallfahrtskirche in Kamp-Bornhofen und die Klosterkirche in Strüth. In einigen Kirchen werden Gottesdienste zu besonderen Anlässen gefeiert.
Durch diese Regelung ist eine gegenseitige Urlaubsvertretung der Priester möglich. Einen entsprechenden Plan mit Übersicht der einzelnen Kirchorte und die geplanten Gottesdienste werden wir in den Gemeinden durch Aushang veröffentlichen.